abavent
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abavent GmbH
Starenweg 2a
87439 Kempten
Stand: Oktober 2011
Hinweis:
Vertragspartner von Abavent GmbH sind die Veranstalter
der Sportveranstaltungen, nicht die Teilnehmer dieser Veranstaltungen.
Für die Veranstalter gelten die folgenden AGBs. Für die Teilnehmer gelten die
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen mit Abavent GmbH im Rahmen des Online Anmeldedienstes. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen festgelegt.
§ 2 Vergütung
1. Die Vergütung für die jeweiligen Leistungen der Abavent GmbH ergeben sich aus den mit den Veranstaltern abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend.
§ 3 Teilnehmergebühr
1. Die Teilnehmergebühr soll ausschließlich online per VISA, Mastercard, American Express oder per Elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) entrichtet werden. Abacus - Ingenieurbüro Grotz schließt hierzu entsprechende Verträge ab. Die Gebühren werden so direkt durch Abavent GmbH eingezogen und einmal monatlich an den Veranstalter abzüglich der jeweils vertraglich vereinbarten Gebühren ausbezahlt. Hierzu wird von Abavent GmbH über die getätigten Umsätze einmal monatlich eine Abrechnung für den abgelaufenen Monat bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats erstellt und bis zum 15. Kalendertag dieses Monats an den Veranstalter ausgezahlt. In der Gebühr von Abavent GmbH sind bereits sämtliche anfallenden Transaktionskosten (z.B. Kreditkartendisagio) enthalten.
2. Für den Fall, dass Zahlungen bei Kreditkartenbuchung oder im Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) durch den Teilnehmer zurückgebucht werden oder eine Buchung mangels Deckung des Kontos des Teilnehmers rückgängig gemacht wird, zahlt der Veranstalter auf Anforderung durch Abavent GmbH die bereits von Abavent GmbH an ihn überwiesene Teilnehmergebühr an Abavent GmbH zurück. Diese gilt auch für eventuell anfallende Bankgebühren.
§ 4 Haftung
1. Abavent GmbH haftet gegenüber dem Veranstalter lediglich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
2. Im übrigen haftet Abavent GmbH für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000,- EUR (in Worten: einhunderttausend) für Personenschäden und in Höhe von 50.000,- EUR (in Worten fünfzigtausend) für Sachschäden. Im Falle eines von Abavent GmbH zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen haftet Abavent GmbH nur in Höhe des Aufwandes, der – eine regelmäßige Datensicherung des Kunden vorausgesetzt – für die Wiederherstellung entsteht und dadurch sichergestellt ist, daß verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3. Die Haftung von Abavent GmbH ist, soweit sich aus dem vorher stehenden nichts anderes ergibt, für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden, sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluß typischerweise nicht vorhersehbar waren und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
1. Der Veranstalter/Kunde ist verpflichtet, Abacus - Ingenieurbüro Grotz in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere das zur Verfügung stellen entsprechender Informationen und Ansprechpartner, die Abavent GmbH benötigt, um die Leistungen zu erbringen.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht / Datensicherheit
1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für sämtliche Daten die Abavent GmbH im Zusammenhang seiner Tätigkeit vom Veranstalter oder den Teilnehmern der Veranstaltungen übermittelt werden Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt unabhängig von der Form der übermittelten Informationen (mündlich, schriftlich, bildlich, digital, Muster etc.). Keine der Parteien darf der Geheimhaltung unterliegende Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei oder entgegen den Bestimmungen des §9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) an Dritte weitergeben. Dies betrifft insbesondere Informationen und Kenntnisse hinsichtlich der entwickelten Software und der erzielten Umsätze. Ferner verpflichten sich die Vertragspartner, daten-schutzrechtliche Regelungen streng einzuhalten.
2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisse hinaus zwischen den Parteien fort.
§ 7 Allgemeines
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Abavent GmbH.
2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Kempten.
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (convention on contracts for the international sales of goods vom 11.04.1980 UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
4. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
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